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Kennen Sie die Vorteile einer Pauschalreise?
Eine Pauschalreise liegt dann vor, wenn der Urlauber beispielsweise eine Badereise nach Teneriffa oder eine Studienreise nach China aus einem Prospekt des Reiseveranstalters TUI oder Thomas Cook bucht und das Paket des Flugs und des Hotels mit einem Gesamtpreis bezahlt. Nicht aber, wenn der Urlauber seine Reise auf eigene Faust plant und dann mit Hilfe eines Reisebüros oder im Internet online sich einen günstigen Flug und getrennt davon ein angenehmes Hotel vermitteln lässt bzw. direkt bucht. Diese individuelle eigene Zusammenstellung des Urlaubs ist keine Pauschalreise, sondern führt zu einem Luftbeförderungsvertrag mit der Fluggesellschaft und einem Hotelvertrag, der wie ein Mietvertrag behandelt wird.
Eigene Verantwortung des Reiseveranstalters
Ungefähr 50% aller Bundesbürger buchen nicht ohne Grund Pauschalarrangements die ein Reiseveranstalter anbietet.
Mit einer solchen Reise hat der Urlauber einen Reisevertrag mit dem Reiseveranstalter als Organisator geschlossen, welcher dann intern Hotel- und Beförderungsverträge mit Hotels, Fluggesellschaften oder Bahnen (Leistungsträger) abschließt. Diesen Urlauber bezeichnet das Gesetz als Reisenden, der rechtlich nur einen Ansprech- und Vertragspartner — den Reiseveranstalter — hat. Er hat für die Gesamtheit aller Reiseeinzelleistungen in eigener Verantwortung geradezustehen. Gleichgültig, ob der Reisende sich über eine Abflugverspätung, fehlgeleitetes Gepäck oder unsaubere Hotelzimmer ärgert — er braucht sich nicht mit der Fluggesellschaft oder dem Hotelier auseinanderzusetzen und kann sich an die Reiseleitung seines Reiseveranstalters wenden und von ihm nach Reiseende eine Preisminderung verlangen.
Zwingendes Verbraucherrecht
Geregelt ist das Recht der Pauschalreise in zwingenden, also nicht abänderbaren Schutzvorschriften zugunsten des Verbrauchers im Bürgerlichen Gesetzbuch in den Vorschriften §§ 651a bis m. Dieses Reisevertragsrecht regelt auf der Grundlage der Richtlinie über Pauschalreisen (90/314/EWG) der Europäischen Union die Rechte und Pflichten des Reiseveranstalters und des Reisenden. Zudem muss der Reiseveranstalter für den Fall seiner Pleite die Erstattung des Reisepreises und der Rückreiseaufwendungen durch einen Sicherungsschein gegenüber dem Reisenden dokumentieren.
Vielfalt der Pauschalreisen
Bei Pauschalreisepaketen haben sich im Laufe der Zeit die unterschiedlichsten Urlaubsformen entwickelt, deren wesentliche Kennzeichen die Bündelung mindestens zweier Hauptreiseleistungen zu einem Gesamtpreis ist. Einige Beispiele:
- Erholungsreise mit Flug und Unterkunft
- Studienreise mit Flug, Unterkunft und qualifizierter Reiseleitung
- Städtereise mit Bus und Unterkunft
- Abenteuer- und Trekkingreise
- Skireise mit Bus und Skikurs
- Kreuzfahrt
- Hobby- und Sprachreise mit Kurs und Unterkunft
- Flug und Wohnmobil
- Gastschulaufenthalt in den USA mit Gasteltern und Schulbesuch
Ihr Reiserecht reist mit
Die gebuchte Reise kann leicht beeinträchtigt sein. Diese Reisemängel lassen sich oftmals nicht im Voraus beseitigen, so dass das Risiko bei der Buchung nicht unerheblich ist. Hier schützt den Reisenden das nicht durch die kleingedruckten Geschäftsbedingungen abänderbare Reisevertragsrecht! Wer als Reisender in Deutschland eine Pauschalreise bucht, schließt immer den Reisevertrag mit dem Reiseveranstalter nach deutschem Recht (Art. 29 EGBGB). Das nicht abänderbare Reisevertragsrecht reist also in die entferntesten Winkel der Erde mit — ein niemals zu unterschätzender Vorteil der Pauschalreise!
Individualreiserecht schwer durchsetzbar
Hat der Urlauber dagegen individuell über ein Reisebüro als Vermittler oder online ein Hotel im Ausland gebucht und will er mit einem Flug selbst anreisen, dann sieht die Sache ganz anders aus. Dieser Individualurlauber hat zwei völlig unabhängige Verträge geschlossen:
- mit dem Hotel einen Beherbergungsvertrag nach dem Mietrecht des Hotelsitzes
- mit der Fluggesellschaft einen Luftbeförderungsvertrag, der als Werkvertrag nach der Rechtsordnung des Sitzes der Gesellschaft und dem Warschauer Abkommen für Internationale Luftbeförderung abgewickelt wird
Die Vielfalt der Verträge des individuellen Reisens ist für den juristischen Laien nicht nur verwirrend, sondern zeigt auch, dass Beanstandungen in fremden Ländern vom Kunden nur schwer durchgesetzt werden können. Demgegenüber garantieren die Pauschalreisevorschriften dem Kunden eines Reiseveranstalters einen vertraglich nicht abänderbaren Mindestschutz gegenüber seinem alleinigen Vertragspartner.
Stand 2004. Alle Angaben ohne Gewähr.